15 W 162/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-02, 15 W 162/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-02, 15 W 162/02
15 W 162/02Obergericht02.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 162/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-02
Aktenzeichen: 15 W 162/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0702.15W162.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 5.112,92 Euro(= 10.000,00 DM) festgesetzt.
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