Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-02, 27 U 50/02

27 U 50/02Obergericht02.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 50/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-02

Aktenzeichen: 27 U 50/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0702.27U50.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Dezember 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

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