Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-02, 9 W 1/02

9 W 1/02Obergericht02.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 1/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-02

Aktenzeichen: 9 W 1/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0702.9W1.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der - Prozesskostenhilfe verweigernde - Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 11. Dezember 2001 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung mit der Maßgabe an das Landge-richt zurückverwiesen, dass von einer Haftungsfreistellung der Beklagten ge-mäß §§ 104, 105, 106 Abs. 3 Fall 3 SGB VII abzusehen ist.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben und

außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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