27 U 187/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-04, 27 U 187/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-04, 27 U 187/01
27 U 187/01Obergericht04.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 187/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-04
Aktenzeichen: 27 U 187/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0704.27U187.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 2001 ver-kündete Urteil der 18. Zivilkammer des Land-gerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.
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