Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-12, 20 U 113/01

20 U 113/01Obergericht12.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 113/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-12

Aktenzeichen: 20 U 113/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0712.20U113.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. April 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die schriftliche, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Europäischen Union für Bankgeschäfte zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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