21 W 1/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-16, 21 W 1/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 W 1/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-16
Aktenzeichen: 21 W 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0716.21W1.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 28.06.2001 auf 279.899,22 DM (= 143.110,20 Euro) festgesetzt.
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