3 Ws 315/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-16, 3 Ws 315/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-16, 3 Ws 315/02
3 Ws 315/02Obergericht16.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 315/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-16
Aktenzeichen: 3 Ws 315/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0716.3WS315.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss der 23. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld vom 12.04.2002 wird aufgehoben.
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten gegen den Sachverständigen G wird für begründet erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
Die Gegenvorstellungen gegen den Senatsbeschluss vom 20.06.2002 werden zurückgewiesen.
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