Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-18, 21 U 82/01

21 U 82/01Obergericht18.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 82/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-18

Aktenzeichen: 21 U 82/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0718.21U82.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das am 10. April 2001 verkündete Teil- und Grundurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewie-sen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 werden den Klägern aufer-legt. Die weitergehende Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbe-halten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 1 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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