Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-18, 28 U 101/01

28 U 101/01Obergericht18.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 101/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-18

Aktenzeichen: 28 U 101/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0718.28U101.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird ‑ unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen ‑ das am vom 21. März 2001 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 19. August 1988 zu ersetzen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/8 und der Beklagte zu 3/8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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