15 W 338/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-24, 15 W 338/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-24, 15 W 338/02
15 W 338/02Obergericht24.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 338/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-24
Aktenzeichen: 15 W 338/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0724.15W338.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung der landgerichtlichen Entscheidung abgeändert wird.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf jeweils 3.000,00 Euro festgesetzt.
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