Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-24, 15 W 338/02

15 W 338/02Obergericht24.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 338/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-24

Aktenzeichen: 15 W 338/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0724.15W338.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung der landgerichtlichen Entscheidung abgeändert wird.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf jeweils 3.000,00 Euro festgesetzt.

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