Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-25, 18 U 182/01

18 U 182/01Obergericht25.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 182/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-25

Aktenzeichen: 18 U 182/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0725.18U182.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. Juni 2001 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer liegt unter 20.000,00 EUR.

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