7 WF 140/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-26, 7 WF 140/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-26, 7 WF 140/02
7 WF 140/02Obergericht26.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 140/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-26
Aktenzeichen: 7 WF 140/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0726.7WF140.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Beklagten wird unter Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines in ansässigen Anwalts Prozesskostenhilfe bewilligt.
Die Entscheidung über zu zahlende Raten wird dem Amtsgericht übertragen. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht.
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