Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-26, 7 WF 140/02

7 WF 140/02Obergericht26.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 140/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-26

Aktenzeichen: 7 WF 140/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0726.7WF140.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Beklagten wird unter Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines in ansässigen Anwalts Prozesskostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung über zu zahlende Raten wird dem Amtsgericht übertragen. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht.

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