23 W 190/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-29, 23 W 190/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-29, 23 W 190/02
23 W 190/02Obergericht29.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 190/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-29
Aktenzeichen: 23 W 190/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0729.23W190.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beklagten nach einem Gegen-standswert von 3.904,00 EUR zurückgewiesen.
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