Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-29, 23 W 74/02

23 W 74/02Obergericht29.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 74/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-29

Aktenzeichen: 23 W 74/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0729.23W74.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses und des Ab-änderungsbeschlusses vom 05. November 2001 wird die dem Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung anderweitig auf 2.664,56 EUR (5.211,42 DM) festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten sind nicht zu erstatten.

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