24 U 200/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-30, 24 U 200/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-30, 24 U 200/01
24 U 200/01Obergericht30.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 200/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-30
Aktenzeichen: 24 U 200/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0730.24U200.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2001 verkünde-te Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maß-gabe zurückgewiesen, dass die Klagehauptforderung lediglich mit 4 % seit dem 11.02.2001 zu verzinsen ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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