10 UF 317/00•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-31, 10 UF 317/00
Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-31, 10 UF 317/00
10 UF 317/00Obergericht31.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 317/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-31
Aktenzeichen: 10 UF 317/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0731.10UF317.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des klagenden Landes wird - unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels im Übrigen - das am 16.11.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 10.852, 23 Euro (21.225, 11 DM) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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