30 W 30/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-07-31, 30 W 30/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 W 30/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-31
Aktenzeichen: 30 W 30/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0731.30W30.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Ein-zelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 27. Mai 2002 abgeändert.
Der Streitwert wird
für die Zeit bis zum 21.12.2001 auf 50.000,00 DM (25.564,59 EUR),
für die Zeit danach auf 3.726,30 DM (1.905,27 EUR) festgesetzt.
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