Oberlandesgericht Hamm, 2002-08-05, 2 Ss OWi 498/02

2 Ss OWi 498/02Obergericht05.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 498/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-05

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 498/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0805.2SS.OWI498.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Revision.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.