Oberlandesgericht Hamm, 2002-08-14, 3 Ss 636/02

3 Ss 636/02Obergericht14.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 636/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-14

Aktenzeichen: 3 Ss 636/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0814.3SS636.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bottrop zurückverwiesen.

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