Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-05, 6 WF 238/02

6 WF 238/02Obergericht05.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 238/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-05

Aktenzeichen: 6 WF 238/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0905.6WF238.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 402,34 € festgesetzt.

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