Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-11, 25 U 208/01

25 U 208/01Obergericht11.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 208/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-11

Aktenzeichen: 25 U 208/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0911.25U208.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. September 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet, die er auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbringen kann.

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