25 U 66/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-11, 25 U 66/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 66/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-11
Aktenzeichen: 25 U 66/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0911.25U66.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. November 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % der zu vollstreckenden Beträge, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten, wobei sämtliche Beklagten die Sicherheitsleistungen auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbringen können.
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