Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-16, 17 W 30/02

17 W 30/02Obergericht16.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 W 30/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-16

Aktenzeichen: 17 W 30/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0916.17W30.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 8.7.2002 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 25.6.2002 nebst Nichtabhilfebeschluss vom 18.7.2002 dahin abgeändert, dass ein schriftliches Gutachten durch den noch zu bestellenden Sachverständigen auch über die folgende Frage eingeholt werden soll:

Wie hoch ist der Minderwert, wenn eine Mängelbeseitigung unverhältnismäßig oder nicht möglich ist?

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