Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-19, 21 U 21/02

21 U 21/02Obergericht19.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 21/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-19

Aktenzeichen: 21 U 21/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0919.21U21.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 23. Oktober 2001 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der in dem angefochtenen Urteil zuerkannte Zinssatz auf 4 % reduziert wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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