Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-26, 8 W 29/02

8 W 29/02Obergericht26.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 W 29/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-26

Aktenzeichen: 8 W 29/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0926.8W29.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, daß von den Bedenken gegen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Abstand genommen werden soll.

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