8 W 29/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-26, 8 W 29/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 W 29/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-26
Aktenzeichen: 8 W 29/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0926.8W29.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, daß von den Bedenken gegen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Abstand genommen werden soll.
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