20 U 140/01•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-02, 20 U 140/01
Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-02, 20 U 140/01
20 U 140/01Obergericht02.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 140/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-02
Aktenzeichen: 20 U 140/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1002.20U140.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 7. Mai 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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