31 W 65/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-04, 31 W 65/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 W 65/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-04
Aktenzeichen: 31 W 65/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1004.31W65.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der
Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht
erstattet (§ 127 Abs. 4 ZPO).
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