Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-10, 27 U 183/01

27 U 183/01Obergericht10.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 183/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-10

Aktenzeichen: 27 U 183/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1010.27U183.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. August 2001 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Land-gerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 127.822,97 EUR ( 250.000 DM ) nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

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