Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-10, 3 Ss OWi 727/02

3 Ss OWi 727/02Obergericht10.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 727/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-10

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 727/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1010.3SS.OWI727.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Gütersloh zurückverwiesen.

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