3 Ss OWi 727/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-10, 3 Ss OWi 727/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-10, 3 Ss OWi 727/02
3 Ss OWi 727/02Obergericht10.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 727/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-10
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 727/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1010.3SS.OWI727.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Gütersloh zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.