Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-21, 15 W 331/02

15 W 331/02Obergericht21.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 331/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-21

Aktenzeichen: 15 W 331/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1021.15W331.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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