Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-21, 15 W 77/02

15 W 77/02Obergericht21.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 77/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-21

Aktenzeichen: 15 W 77/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1021.15W77.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Ge-richtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurück-verwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf bis zu 1.800,-- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.