15 W 77/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-21, 15 W 77/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 77/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-21
Aktenzeichen: 15 W 77/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1021.15W77.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Ge-richtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurück-verwiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf bis zu 1.800,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.