20 U 38/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-25, 20 U 38/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 38/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-25
Aktenzeichen: 20 U 38/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1025.20U38.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.Dezember 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt..
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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