2 Ss OWi 789/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-29, 2 Ss OWi 789/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-29, 2 Ss OWi 789/02
2 Ss OWi 789/02Obergericht29.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 789/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-29
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 789/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1029.2SS.OWI789.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird in diesem Umfang zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Schwerte zurückverwiesen.
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