Oberlandesgericht Hamm, 2002-10-29, 9 U 64/02

9 U 64/02Obergericht29.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 64/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-29

Aktenzeichen: 9 U 64/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1029.9U64.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Februar 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Kägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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