4 U 2/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-04, 4 U 2/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 2/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-04
Aktenzeichen: 4 U 2/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1104.4U2.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 2001 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagten bei Androhung der gesetzli-chen Ordnungsmittel wie bisher untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Architektur" zu werben.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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