Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-04, 4 U 2/02

4 U 2/02Obergericht04.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 2/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-04

Aktenzeichen: 4 U 2/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1104.4U2.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 2001 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagten bei Androhung der gesetzli-chen Ordnungsmittel wie bisher untersagt wird, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Architektur" zu werben.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.