10 W 10/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-05, 10 W 10/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 10/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-05
Aktenzeichen: 10 W 10/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1105.10W10.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluß des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Schwelm vom 3. Dezember 2001 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert wird auf 20.000 € festgesetzt.
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