27 U 15/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-05, 27 U 15/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 15/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-05
Aktenzeichen: 27 U 15/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1105.27U15.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 23. November 2001 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden den Klägern auferlegt, die auch die notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Streithelferinnen der Beklagten zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.
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