Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-06, 20 U 35/02

20 U 35/02Obergericht06.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 35/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-06

Aktenzeichen: 20 U 35/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1106.20U35.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. November 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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