4 W 169/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-07, 4 W 169/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 169/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-07
Aktenzeichen: 4 W 169/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1107.4W169.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nach § 25 Abs. 4 GKG nicht veranlasst.
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