Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-14, 2 WF 289/02

2 WF 289/02Obergericht14.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 289/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-14

Aktenzeichen: 2 WF 289/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1114.2WF289.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.07.2002 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 02.07.2002 wird der angefochtene Beschluß abgeändert. Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe für folgende Unterhaltsforderungen bewilligt:

a) von April bis Oktober 01 monatlich jeweils 331,89 EUR,

für November und Dezember 2001 jeweils noch 129,36 EUR,

für Januar bis Oktober 2002 monatlich jeweils noch 108,53 EUR,

b) ab November 02 monatlich 211,00 EUR.

Der Klägerin wird auch insoweit Rechtsanwalt C aus I zu den Bedingungen des angefochtenen Beschlusses beigeordnet. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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