Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-14, 5 U 51/01

5 U 51/01Obergericht14.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 51/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-14

Aktenzeichen: 5 U 51/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1114.5U51.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Januar 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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