10 WF 88/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-15, 10 WF 88/02
Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-15, 10 WF 88/02
10 WF 88/02Obergericht15.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 88/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-15
Aktenzeichen: 10 WF 88/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1115.10WF88.02.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Die Sache wird durch den Einzelrichter auf den Senat übertragen.
II.
Die Beschwerde des Klägers vom 27.05.2002 gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen vom 16.05.2002 wird zurückgewiesen.
III.
Die Beschwerde des Klägers vom 27.05.2002 gegen die teilweise Zurückweisung des Antrages auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird auf seine Kosten bei einem Wert der Beschwerde bis 4000 € als unzulässig verworfen.
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