Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-17, 34 W 29/00

34 W 29/00Obergericht17.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 W 29/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-17

Aktenzeichen: 34 W 29/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1117.34W29.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 31.08.2000 gegen den Beschluß des Landgerichts vom 24.08.2000 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergericht-liche Kosten sind nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.