34 W 29/00•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-17, 34 W 29/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 W 29/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-17
Aktenzeichen: 34 W 29/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1117.34W29.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 31.08.2000 gegen den Beschluß des Landgerichts vom 24.08.2000 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergericht-liche Kosten sind nicht zu erstatten.
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