6 U 105/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-25, 6 U 105/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 105/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-25
Aktenzeichen: 6 U 105/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1125.6U105.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. April 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner gesetzlichen Vertreter 3.000,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basisdiskontsatz seit dem 25.06.2001 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden aus dem Vorfall vom 10.04.2001 zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegangen sind.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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