Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-25, 8 U 65/02

8 U 65/02Obergericht25.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 65/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-25

Aktenzeichen: 8 U 65/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1125.8U65.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 15.01.2002 abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 17.895,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien in Höhe von mehr als 20.000,00 EUR.

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