Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-26, 24 U 77/01

24 U 77/01Obergericht26.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 77/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-26

Aktenzeichen: 24 U 77/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1126.24U77.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. April 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.842,53 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 14. März 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 57 % und die Beklagte 43 % und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Kläger 65 % und die Beklagte 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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