Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-26, 27 U 66/02

27 U 66/02Obergericht26.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 66/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-26

Aktenzeichen: 27 U 66/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1126.27U66.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Februar 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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