23 U 18/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-28, 23 U 18/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 U 18/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 23 U 18/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1128.23U18.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. März 2002 verkündete Grund-urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil abgeändert.
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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