24 U 62/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-28, 24 U 62/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 62/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 24 U 62/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1128.24U62.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Februar 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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