27 U 87/02•Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-28, 27 U 87/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 87/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 27 U 87/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1128.27U87.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. März 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird die Entscheidung im Kostenpunkt dahingehend geändert, daß die Kosten der ersten Instanz gegeneinander auf-gehoben werden.
Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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