Oberlandesgericht Hamm, 2002-11-28, 27 U 87/02

27 U 87/02Obergericht28.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 87/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-28

Aktenzeichen: 27 U 87/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:1128.27U87.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. März 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird die Entscheidung im Kostenpunkt dahingehend geändert, daß die Kosten der ersten Instanz gegeneinander auf-gehoben werden.

Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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